Stationäre Jugendhilfe
Für Eltern, die umfassende Hilfen benötigen, bieten wir eine „rund um die Uhr Betreuung“ an. Hierfür stehen insgesamt 13 Wohnungen zur Verfügung, alle in einem Wohnblock in Fürstenwalde-Süd gelegen. Sie sind untergliedert in den Bereich MuKi (Mutter-Vater-Kind-Wohnen) und BeFa, das betreute Familienwohnen. Die Wohnungen liegen zentral im Ort und sind verkehrstechnisch gut angebunden. Schulen, Kitas, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar.
Vater-Mutter-Kind-Wohnen nach § 19 SGB VIII (MuKi):
In acht Wohnungen können Mütter oder Väter mit einem bis drei Kindern betreut werden, im Bedarfsfall auch beide Elternteile gemeinsam. Anspruchsberechtigt sind hier alle Eltern deren jüngstes Kind maximal 6 Jahre alt ist und die, nach Einschätzung des Jugendamtes, diese Hilfeform benötigen.
Betreutes Familienwohnen/Begleitete Elternschaft nach § 19 SGBVIII in Verbindung mit SGB IX (BeFa):
5 Wohnungen sind Eltern(teilen) vorbehalten, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, also selbst von einer geistigen Behinderung betroffen sind. Für diese Familien gibt es keine Altersbeschränkung der Kinder.