ambulante Flexible Hilfen zur Erziehung

Die flexiblen ambulanten Hilfen zur Erziehung im „Haus Kiebitz“ e.V. richten sich an Familien sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in akuten oder dauerhaften Lebenskrisen.

Das Ziel der Arbeit des interdisziplinären Teams ist dabei die schrittweise und nachhaltige Verbesserung der jeweiligen Situation. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und-verantwortung sowie der Förderung der Selbsthilfekräfte in den Familien bzw. des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu.

Unser methodisches Grundprinzip ist die systemische Sicht- und Handlungsweise vor dem Hintergrund sozialraumorientierter Ressourcenarbeit.

Unser Angebot umfasst:

  • Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
  • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
  • Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
  • Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
  • Rückführungsmanagement (in Anschluss an eine vollstationäre Unterbringung)
Kreative Einzelarbeit

Beispiele unserer Arbeitsweisen:

  • Lernen am Modell
  • Information und Beratung
  • Stärkung der Erziehungs- und Alltagskompetenz
  • Erziehungsberatung
  • Videointeraktionsanalayse
  • Kreative Einzelarbeit mit Methoden der Kinder- und Spieltherapie
  • Familienkonferenzen
Systemische Methoden

Beispiele unserer Systemischen Methoden:

  • Genogrammarbeit
  • Familienbrett
  • Skulpturarbeit
  • Ressourcenkarte
  • Netzwerkkarte
  • Zeitlinienarbeit

Unser Team

Monika Müssigbrodt

Frank Glandien

Doreen Kestin

Christina Patke

Christian Drogi

Doreen Walter

Auf den folgenden Seiten können Sie sich einen Überblick über die Inhalte der einzelnen Hilfeformen verschaffen.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an uns. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung im zuständigen Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dienst). Über einen möglichen Hilfebeginn entscheiden die Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes. Die Kosten werden ebenfalls von diesem getragen.