Angebote
Über eine Antragstellung beim zuständigen Jugendamt können folgende Leistungen durch unsere pädagogischen Fachkräfte erbracht werden:
- Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für Kinder, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind (§ 35a SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Aufsuchende Familientherapie (§27.3 SGB VIII)
- Begleitete Umgänge (§ 18.3 SGB VIII)
- Niederschwellige Beratung (für maximal 4 Monate, Zugang ohne Kontakt zum Jugendamt möglich)
- Rückführungsmanagement (in Anschluss an eine vollstationäre Unterbringung)
Alle Angebote erfordern eine Antragstellung über das zuständige Jugendamt. Dieses ermittelt zunächst den genauen Hilfebedarf und lädt dann zu einer gemeinsamen Absprache, dem Hilfeplanverfahren, ein. Die Kosten für alle ambulanten Hilfen trägt das zuständige Jugendamt. Für eine Erstberatung können Sie uns gern im Vorfeld kontaktieren.
Eine Ausnahme bildet das Angebot der niedrigschwelligen Beratung. Für einen Zeitraum von maximal vier Monaten ist es unseren Fachkräften möglich, für maximal 2 Termine pro Monat, eine Beratungsleistung anzubieten. Das Angebot richtet sich an Eltern sowie Jugendliche und junge Volljährige, die einen Beratungsbedarf in familien- oder lebensrelevanten Themen haben, jedoch zunächst noch keinen Antrag beim Jugendamt stellen möchten. Die Beratung findet in unseren Büroräumen oder im häuslichen Umfeld statt.
Begleitete Umgänge finden immer in unseren Bürostandorten statt. In Rüdersdorf können wir, neben unserem Büro, auch die großzügigen Räume des Eltern-Kind-Zentrums nutzen, die eine sehr kindgerechte und angenehme Atmosphäre für die Kontakte zwischen einem Elternteil und dessen Kind bieten.