Betreutes Familienwohnen
Im Haus Nummer 63 und 64 können insgesamt 6 Familien mit ihren Kindern wohnen. Gern nehmen wir auch beide Elternteile bei uns auf, sofern dies gewünscht und für das Kind förderlich ist. Die Eltern (teile) müssen einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Grundsätzlich müssen sie in der Lage sein, eigenständig zu wohnen und ihren Haushalt (mit Hilfestellung) zu versorgen. Den Familien stehen vier 3- Raum-Wohnungen, sowie eine 2-Raum-Wohnung mit Küche, Bad und Balkon, vollmöbliert zur Verfügung. Bei Bedarf können auch eigene Möbelstücke mitgebracht werden. Die Dauer dieser Wohnform unterliegt keiner Altersbeschränkung der Kinder oder Eltern und richtet sich nach dem Bedarf jeder einzelnen Familie. Die Hilfeplanung erfolgt immer in Zusammenwirken von Jugendamt und Sozialamt, auch die Finanzierung wird durch beide Fachämter geleistet. Die Eltern erhalten Hilfe in allen Bereichen ihres Lebens und in der täglichen Betreuung, Versorgung und Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Voraussetzung für ein gelingendes Zusammenleben zwischen Eltern und Kindern ist hierbei die aktive Mitarbeit der Eltern(teile) und das Zulassen der Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte. Handlungsleitend ist hierbei für uns der Grundsatz, die größtmögliche Eigenständigkeit der Elternteile zu wahren und zu fördern, ebenso wie die Privatsphäre aller Familienmitglieder. Kontrolle und Eingriffe in diese erfolgen dann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet, beeinträchtigt oder vernachlässigt wird. Alle Maßnahmen werden stets mit den Elternteilen besprochen und gemeinsam festgelegt. Auch Eltern mit Beeinträchtigung und psychischer Erkrankung können in unserer Wohnform ein zu Hause finden, solange sie bereit sind, sich auf Hilfe und therapeutische Begleitung einzulassen. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter der Rubrik: Therapeutisches Team.
Arbeitsinhalte:
- Anleitung zur Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge (für sich selbst und das Kind) bzw. Zusammenarbeit hierzu mit dem rechtlich bestellten Betreuer, sofern die Gesundheitsfürsorge hiervon betroffen ist
- Anleitung und Unterstützung der altersgerechten Versorgung des Kindes
- Gemeinsames Entwickeln eines, am Kind orientierten, Tagesrhythmus
- Anleitung für altersgerechte Beschäftigung mit dem Kind
- Aktives Fördern einer gewaltfreien (psychischen und physischen) Erziehung
- Kurzfristige Betreuung der Kinder bei Überforderung der Eltern bzw. zur Förderung der Kinder
- Unterstützung in der Erarbeitung einer schulischen oder beruflichen Perspektive – Zusammenarbeit mit den Werkstätten vor Ort
- Vermittlung und Einüben von alltagspraktischen Fähigkeiten (einkaufen, kochen, sauber machen etc.)
- Förderung von sozialen Kontakten (in- und außerhalb der Einrichtung)
- Anbindung des Kindes an Kita oder Schule
- Unterstützung bei der Betreuung des Kindes (stets mit dem Ziel, die Betreuung eigenständig umsetzen zu können)
- Unterstützung bei allen Ämter-, Behörden- oder ärztlichen Angelegenheiten in der Regel in Zusammenarbeit mit den rechtlich bestellten Betreuern
- Aktives Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit der eigenen psychischen Erkrankung – Erarbeiten eines tragfähigen Netzwerks
- Aktives Fördern von entwicklungsverzögerten Kindern sowie Anbindung dieser an alle nötigen Förderangebote (SPZ, Frühförderung, Ergo- und Logotherapie etc.)
- Regelmäßige Väter-Runden (angeleitet durch männliche Pädagogen), zur Förderung und Stärkung des männlichen Selbstbildes sowie der Rolle als Vater
- Anleitung in der aktiven Mitgestaltung des einrichtungsinternen Zusammenlebens durch einen gewählten Elternrat und regelmäßige Austauschrunden zwischen allen Eltern und Einrichtungsleitung
Aktive Unterstützung für die Perspektiventwicklung nach Auszug aus der Einrichtung (Wohnraumsuche, Beantragung aller Gelder, Kita- und Schulplatzsicherung etc). Bei Bedarf ist eine Weiterbetreuung durch ambulante Familienhelfer (nach § 31 SGB VIII) im Anschluss möglich, bzw. wird eine ambulant begleitete Elternschaft installiert.