Aufnahmekriterien und Krisen
Aufnahmekriterien
Für den Bereich MuKi:
- Mütter und Väter ab dem 15. Lebensjahr mit einem bis zwei Kindern (im Einzelfall sind nach Absprache auch drei Kinder möglich)
- Mitaufnahme des anderen Elternteils ist möglich, wenn für die Gesamtsituation förderlich
- Das jüngste Kind darf das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Bereitschaft, sich auf intensive Begleitung durch pädagogische Fachkräfte einzulassen (mehrmals täglicher Kontakt in und außerhalb der Wohnung und im gesamten Lebensalltag)
- Bereitschaft mit unserer Psychologin und Marte-Meo-Therapeutin zusammenzuarbeiten
- Psychische Erkrankung stellen kein Aufnahmehindernis dar, es muss aber die Bereitschaft vorhanden sein, sich mit diesen auseinanderzusetzen und Hilfen anzunehmen und somit zu lernen, verantwortungsvoll mit der Krankheit umzugehen
- Basisfähigkeiten in der Haushaltsführung (selbstständig einkaufen gehen, einfache Mahlzeiten zubereiten können, Wäsche waschen und Grundhygiene einhalten).
- Bereitschaft, diese Fähigkeiten weiter zu entwickeln und Hilfe und Anleitung anzunehmen
- Vollständiger Verzicht auf Alkohol und Drogen
- Mütter und Väter mit einer Suchtproblematik müssen clean/trocken sein und verbindlich in eine ambulante Suchttherapie einwilligen
- Kostenübernahmerklärung durch das zuständige Jugendamt
Für den Bereich BeFa:
- Mütter und Väter mit einer leichten bis mittelgradigen Intelligenzminderung (Gewährung von Eingliederungshilfe ist erforderlich)
- Mütter und Väter ab dem 15. Lebensjahr mit einem bis zwei Kindern (im Einzelfall sind nach Absprache auch drei Kinder möglich)
- Mitaufnahme des anderen Elternteils ist möglich, wenn für die Gesamtsituation förderlich
- Die Dauer der Unterbringung richtet sich ausschließlich nach dem Unterstützungsbedarf der Eltern, nicht nach dem Alter der Kinder
- Bereitschaft, sich auf intensive Begleitung durch pädagogische Fachkräfte einzulassen (mehrmals täglicher Kontakt in und außerhalb der Wohnung und im gesamten Lebensalltag)
- Bereitschaft mit unserer Psychologin und Marte-Meo-Therapeutin zusammenzuarbeiten
- Psychische Erkrankung stellen kein Aufnahmehindernis dar, es muss aber die Bereitschaft vorhanden sein, sich mit diesen auseinanderzusetzen und Hilfen anzunehmen und somit zu lernen, verantwortungsvoll mit der Krankheit umzugehen
- Basisfähigkeiten in der Haushaltsführung (selbstständig einkaufen gehen, einfache Mahlzeiten zubereiten können, Wäsche waschen und Grundhygiene einhalten).
- Bereitschaft, diese Fähigkeiten weiter zu entwickeln und Hilfe und Anleitung anzunehmen
- Vollständiger Verzicht auf Alkohol und Drogen
- Mütter und Väter mit einer Suchtproblematik müssen clean/trocken sein und verbindlich in eine ambulante Suchttherapie einwilligen
- Kostenübernahmerklärung durch das zuständige Jugendamt sowie das zuständige Sozialamt, Hilfeplanung erfolgt unter Federführung beider Fachämter
Akute Krisen
Krisen gehören zum Leben dazu, sie müssen jedoch gut bewältigt und überwunden werden. Grundsätzlich können die pädagogischen Fachkräfte die Versorgung der Kinder für 24 Stunden sicherstellen, wenn die Mutter oder der Vater nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um das Kind bzw. die Kinder zu kümmern. Darüber hinaus ist es notwendig andere Betreuungsmöglichkeiten für das Kind zu finden. Hierbei fördern wir aktiv den Einbezug der Herkunftsfamilie, sofern dies dem Wohl des Kindes nicht entgegensteht.
Auch der Einzug eines anderen Familienmitglieds oder engen Freundes während der Zeit des Ausfalls eines Elternteils (zum Beispiel bei psychischer oder physischer Erkrankung oder stationärer Behandlung) ist möglich, um die Betreuung weiterhin zu sichern. Ziel sollte es stets sein, die zusätzliche Belastung für das Kind so gering wie möglich zu halten und das vertraute Umfeld zu erhalten. In Phasen psychisch bedingter Selbstverletzung von Klienten erfolgt in der Regel ein Time-Out mit anschließend klar festgelegtem therapeutischen Setting.
Die Kinder werden in dieser Zeit durch die Fachkräfte übernommen. Dieses Verfahren wird mit betroffenen Eltern im Vorfeld besprochen und im therapeutischem Vertrag verbindlich festgeschrieben. An oberster Stelle steht hierbei der Schutz und das Wohl des Kindes und die Vermeidung weiterer Traumata sowie die Unterbrechung des Selbstverletzungs-Kreislaufs.