Haus Kiebitz

Betreutes Familienwohnen

Arbeitsinhalte:

  • Anleitung zur Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge (für sich selbst und das Kind) bzw. Zusammenarbeit hierzu mit dem rechtlich bestellten Betreuer, sofern die Gesundheitsfürsorge hiervon betroffen ist
  • Anleitung und Unterstützung der altersgerechten Versorgung des Kindes
  • Gemeinsames Entwickeln eines, am Kind orientierten, Tagesrhythmus
  • Anleitung für altersgerechte Beschäftigung mit dem Kind
  • Aktives Fördern einer gewaltfreien (psychischen und physischen) Erziehung
  • Kurzfristige Betreuung der Kinder bei Überforderung der Eltern bzw. zur Förderung der Kinder
  • Unterstützung in der Erarbeitung einer schulischen oder beruflichen Perspektive – Zusammenarbeit mit den Werkstätten vor Ort
  • Vermittlung und Einüben von alltagspraktischen Fähigkeiten (einkaufen, kochen, sauber machen etc.)
  • Förderung von sozialen Kontakten (in- und außerhalb der Einrichtung)
  • Anbindung des Kindes an Kita oder Schule
  • Unterstützung bei der Betreuung des Kindes (stets mit dem Ziel, die Betreuung eigenständig umsetzen zu können)
  • Unterstützung bei allen Ämter-, Behörden- oder ärztlichen Angelegenheiten in der Regel in Zusammenarbeit mit den rechtlich bestellten Betreuern
  • Aktives Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit der eigenen psychischen Erkrankung – Erarbeiten eines tragfähigen Netzwerks
  • Aktives Fördern von entwicklungsverzögerten Kindern sowie Anbindung dieser an alle nötigen Förderangebote (SPZ, Frühförderung, Ergo- und Logotherapie etc.)
  • Regelmäßige Väter-Runden (angeleitet durch männliche Pädagogen), zur Förderung und Stärkung des männlichen Selbstbildes sowie der Rolle als Vater
  • Anleitung in der aktiven Mitgestaltung des einrichtungsinternen Zusammenlebens durch einen gewählten Elternrat und regelmäßige Austauschrunden zwischen allen Eltern und Einrichtungsleitung

Aktive Unterstützung für die Perspektiventwicklung nach Auszug aus der Einrichtung (Wohnraumsuche, Beantragung aller Gelder, Kita- und Schulplatzsicherung etc). Bei Bedarf ist eine Weiterbetreuung durch ambulante Familienhelfer (nach § 31 SGB VIII) im Anschluss möglich, bzw. wird eine ambulant begleitete Elternschaft installiert.